Glossar: Kinder und Jugendliche
Vormund
Als Vormund wird der/die rechtliche Vertreter(in) eines Kindes bezeichnet, wenn es sich bei ihm/ihr nicht um ein Elternteil handelt.
Der Vormund hat die Aufgabe, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Er hat insbesondere das Recht, das Kind zu vertreten.
Ein Vormund wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Die Eltern des Kindes können einen Vormund vorschlagen.