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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Kabinettsentwurf

Stellungnahme zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat die ursprünglich mit der Reform verfolgten großen Reformprojekte „inklusive Lösung” und „Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung” zunächst zurückgestellt. Erste Schritte hin zu einer inklusiveren Gesetzgebung sind mit verschiedenen programmatischen Aussagen und Regelungen für die Kindertagesstätten und die Jugendhilfeplanung getan. Der Deutsche Caritasverband begrüßt diese Schritte. Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände sehen allerdings weiter die Notwendigkeit, im Rahmen der Dialogforen des BMFSFJ und in Zusammenarbeit mit den weiteren Verbänden tragfähige Konzepte für eine inklusive Lösung zu entwickeln. Dazu gehören Ansätze, die Hilfen zur Erziehung stärker sozialräumlich auszugestalten.

Der Deutsche Caritasverband und die Fachverbände würdigen das Reformvorhaben und die Weichenstellungen. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, von einer Länderöffnungsklausel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (§ 78f), von einer Aufweichung des Rechtsanspruchs auf Leistungen für junge Volljährige (§ 41) und von den Planungen für eine Beschränkung der Leistungsberechtigten für das Jugendwohnen (§ 13 Absatz 3) abzusehen.

Am 19. Juni 2017 hat sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestages in Form einer Expertenanhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) beschäftigt. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist vorgesehen für den 30. Juni 2017 und die Abstimmung im Bundesrat soll am 07. Juli 2017 erfolgen. Nach wie vor ist unklar, wie oder ob überhaupt das Gesetz noch verabschiedet wird.

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Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Der Deutsche Caritasverband hat gemeinsam mit den Fachverbänden BVkE, IN VIA, KTK, SkF und V-KJF eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erarbeitet.

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