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Stand: 19.09.2019

06.09.2019

Stellungnahme

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Sitzungsunterlage des BMFSFJ zur 5. Sitzung AG „SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten"

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung erkennen die Leistung, die in der vorbereiteten Vorlage des BMFSFJ steckt, an. Sowohl die Sachverhalte als auch die Handlungsbedarfe und -optionen sind aus Sicht der Fachverbände umfassend dargestellt. Die Tatsache, dass diese Vorlage nun in zwei Sitzungstagen beraten wird, betrachten die Fachverbände als angemessen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen den in der Sitzungsunterlage beschriebenen enormen Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung eines inklusiven SGB VIII und damit verbunden die Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche im SGB VIII. Sie haben hierzu bereits in ihrem Diskussionspapier "Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer inklusiven Lösung innerhalb einer Reform des SGB VIII" vom 15. Mai 2017 und vielfach im fachlichen Diskurs ausführlich Stellung genommen und die Problemlage, die die Separierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in zwei leistungsrechtliche Systeme in der Praxis dieser jungen Menschen und deren Familien bedeutet, beschrieben sowie detaillierte Vorschläge unterbreitet. 

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Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur Sitzungsunterlage des BMFSFJ für die 5. Sitzung der AG „SGB VIII: Mitreden - Mitgestalten“

Für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung als Erstunterzeichner des von einem breiten Bündnis getragenen Appells vom Juni 2019 „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“ ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder und Jugendhilferechts das zentrale Anliegen in diesem Partizipationsprozess. Die UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere auch Buchstabe r) ihrer Präambel, Artikel 1 und Artikel 7 – ist umzusetzen und Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

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