Tipps zur Vermögensauskunft
- Bereiten Sie sich auf die Vermögensauskunft gut vor. Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.
- Heben Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses gut auf.
- Sie können drängende Gläubiger über die Abgabe der Vermögensauskunft informieren. Geben Sie Aktenzeichen und den Namen des Gerichts an. Die Gläubiger werden es sich überlegen, ob sie für die fruchtlose Vollstreckung weiter Geld ausgeben wollen.
- Wenn Sie die Abgabe der Vermögensauskunft unbedingt vermeiden wollen, müssen Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Nur er kann den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurücknehmen. Sollten Sie eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren, bedenken Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Beachten Sie, vorangig müssen Sie in der Lage sein, die Kosten für die Miete, für Energie und für den Lebensunterhalt aufzubringen. - Wenn sich aus der Vermögensauskunft ergibt, dass Sie zahlungsunfähig sind, sollten Sie danach nur Verträge abschließen, die Sie auch bezahlen können. Sonst kann Ihnen der Gläubiger möglicherweise betrügerisches Verhalten unterstellen. Bei einer Anzeige müssen Sie dann mit einer Verurteilung rechnen.
- Übrigens: Sie können die Vermögensauskunft nicht selbst beantragen