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Stand: 19.09.2019

Pressemitteilung

Pflegeberufsgesetz

Ja zur generalistischen Pflegeausbildung

Generalistische PflegeausbildungDiakonie / DCV

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher getrennten Ausbildungen der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege in einer Ausbildung zusammenzuführen. Eine Spezialisierung ist nach Abschluss der Grundausbildung weiterhin möglich.

"Mit einer nach Tätigkeitsfeldern getrennten Ausbildung lassen sich die Herausforderungen des demographischen Wandels nicht mehr bewältigen", so Neher. Viele ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen haben mehrere Krankheiten und einen dementsprechend komplexen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. In den Krankenhäusern steige die Zahl demenziell erkrankter Patienten stark an und erfordere entsprechende Kenntnisse im Umgang mit diesen Patienten. Nur eine auf die unterschiedlichen Altersphasen und Lebenssituationen ausgerichtete Ausbildung schaffe die notwendigen Voraussetzungen für eine zukunftsfeste Pflege.

"Bereits vor zehn Jahren haben Modellprojekte gezeigt, dass die gemeinsame Ausbildung der drei bislang getrennten Pflegeberufe in der Ausbildungspraxis der Pflegeschulen und Einrichtungen gut funktioniert. Die Zeit für eine flächendeckende Einführung der gemeinsamen Ausbildung ist somit überreif", macht Neher deutlich.

Zudem ermögliche der neue Pflegeberuf den Pflegefachkräften einen Wechsel zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Das erhöht die Attraktivität des Pflegeberufs, was wegen des Fachkräftemangels für die Zukunft der Pflege zentral ist.

"Die Trennung in drei unterschiedliche Pflegeberufe ist ein deutscher Sonderweg in Europa, der nicht zukunftsfest ist", so Neher. Das Pflegeberufsgesetz leiste somit auch einen wesentlichen Beitrag zur Anerkennung des Berufsabschlusses in allen EU-Mitgliedsstaaten. 

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Was für die generalistische Pflegeausbildung spricht

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