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Stand: 19.09.2019

Pressemitteilung

Nicht Arbeit als Strafe sondern Arbeit statt Strafe

Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes
07.09.99

Nicht "Arbeit als Strafe" sondern "Arbeit statt Strafe"

FREIBURG. Der Deutsche Caritasverband hat sich gemeinsam mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe und der Konferenz der Katholischen Seelsorge an Justizvollzugsanstalten in einem Positionspapier gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gewandt, gemeinnützige Arbeit als eigenständige Form der Strafe im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität einzuführen. Wie Caritaspräsident Hellmut Puschmann in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin betonte, könne Arbeit nicht als Strafmaßnahme eingesetzt werden. Wohl aber unterstützten die Absender der Stellungnahme "alle Bemühungen und Maßnahmen, die am Grundgedanken ‚Arbeit statt Strafe‘ orientiert" seien. "Arbeit statt Strafe", so heißt es in dem Schreiben weiter, solle "die Ableistung einer gemeinnützigen Arbeit anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe unbürokratisch ermöglichen, um die schädigenden und ausgrenzenden Wirkungen einer Freiheitsstrafe zu vermeiden".

Für das Prinzip "Arbeit statt Strafe", so wird in dem Positionspapier ausgeführt, spricht zusätzlich, daß mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen werden kann, da mittellose Verurteilte so vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt werden können. Härten und Folgewirkungen für Angehörige können vermieden und Einsparungen im Justizhaushalt erzielt werden.

Das Positionspapier würdigt die Argumente des Bundesratsentwurfs für die Einführung gemeinnütziger Arbeit als Strafe sowie die positiven Erfahrungen in anderen Ländern. Doch sind die Argumente, die dagegen sprechen, in der Überhand. So werden v.a. die positiven Aspekte der Arbeit wie Stärkung von Kompetenz und von Sozialverhalten und die damit verbundene Anerkennung und Selbstwerterfahrung ausgehöhlt, indem Arbeit auf eine Strafmaßnahme reduziert wird. Dies widerspricht auch der christlichen Sicht der Arbeit als eines Gutes, das sehr eng mit der Würde des Menschen zusammenhängt. Gemeinnützige Arbeit, die durch Ehrenamtliche geleistet wird, würde disqualifiziert, wenn gemeinnützige Arbeit zugleich auch Bestandteil des Strafmaßnahmensystems wäre. Ungeklärt ist nicht zuletzt auch die verfassungsrechtliche Frage, ob als Strafe verhängte Arbeit nicht dem im Grundgesetz verankerten Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12, Abs. 2 GG) widerspräche.

Telefonische Rückfragen: SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland, Dr. Richard Reindl, Tel. 02 11 / 9 41 05 – 0;

Deutscher Caritasverband, Bernhard Schmidtobreick, Tel. 07 61 / 2 00 – 1 90

Den Text des Positionspapiers finden Sie unter http://www.caritas.de (News & Aktuelles – Stellungnahmen)

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