Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an die Dienste und Einrichtungen der Caritas, in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
Die Empfehlungen richten sich an alle Träger von Diensten und Einrichtungen, in denen besondere Abhängigkeitsverhältnisse gegeben sind und bieten eine Orientierung, wie zu handeln ist. Die Sorge um das Wohl der Schutzbefohlenen hat für den DCV höchste Priorität. Sexueller Missbrauch ist eine schwere Straftat mit schwerwiegenden Verletzungen der Opfer. Deshalb muss alles getan werden, um ihn zu verhindern. Opfer von sexuellem Missbrauch müssen geschützt und bei der Aufarbeitung unterstützt und begleitet werden.
Weitere Informationen auf caritas.de/sexueller-missbrauch