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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Freizügigkeit: Gefährdete EU-Bürger_innen schützen

EU-Bürger_innen, die in einem anderen EU-Staat arbeiten (wollen) als in ihrem Heimatland, können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen und sind einheimischen Beschäftigten in allen Punkten gleich zu stellen. Sie können als Selbständige erwerbstätig werden oder von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Staat in einen jeweils anderen EU-Staat entsandt werden.

Handelt es sich um Menschen, die nur temporär tätig werden, kann es auf Grund der rechtlichen Vorgaben bei den sozialen Rechten Unterschiede geben. Dies und eine Unkenntnis über ihre Rechte als erwerbstätige EU-Bürger_innen kann zu vulnerablen Situationen für sie führen.

Wie geltender Arbeitsschutz durchgesetzt und die Rechte von mobilen, erwerbstätigen EU-Bürger_innen insgesamt besser geschützt werden können, zeigt der Deutsche Caritasverband in seinen Anforderungen an die geplanten EU-Ratsschlussfolgerungen auf.

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Freizügigkeit: Gefährdete Gruppen schützen

Anforderungen des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zu den geplanten EU-Ratsschlussfolgerungen zu temporär mobilen, erwerbstätigen EU-Bürger_innen

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