Mit dem erhöhten Zuzug schutzsuchender Menschen erreichte das Bürgerschaftliche Engagement in der Arbeit mit Geflüchteten einen Höhepunkt. Dabei ist deutlich geworden, dass sich Engagement nicht verordnen lässt, sondern oft spontan aus dem konkreten Tun der Bürgerinnen und Bürger entsteht. Bürgerschaftliches Engagement ist Ausdruck der Freiheitsrechte Einzelner und verbessert ihre Chancen für eine selbstbestimmte Teilhabe in der Gesellschaft. Der Staat muss hierfür verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die Engagement selbstorganisiert und selbstbestimmt ermöglichen, statt es zu regulieren, zu verzwecken und auf die Einwerbung ständig neuer Projektförderungen zu verweisen.