URL: info.carinet.de/stellungnahmen/position-zum-resettlement-von-besonders-verletzlic/152806/
Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Position zum Resettlement von besonders verletzlichen Flüchtlingen

Ein solches Resettlementprogramm versteht der Deutsche Caritasverband als zusätzliches Element, das keinen Ersatz für das reguläre Asylverfahren darstellen kann. Grundlage dieser Position sind die im Eckpunktepapier des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement getroffenen Erwägungen (siehe Download am ende dieser Seite).

Resettlement wendet sich an Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die im Erstaufnahmeland - in der Regel durch den UNHCR - bereits registriert wurden. Danach müssen zur Auswahl humanitäre Kriterien Anwendung finden. Ausgewählt werden können demnach:

  • Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen
  • Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf
  • Überlebende Opfer von Gewalt und Folter
  • Frauen mit besonderer Risikoexposition
  • Flüchtlingskinder und heranwachsende Flüchtlinge
  • Ältere Flüchtlinge
  • Personen, die aus anderen Gründen keinerlei Perspektive auf eine Eingliederung im derzeitigen Aufenthaltsstaat haben
  • Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Drittstaat befinden

Da die ausgewählten Personen im Erstaufnahmestaat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, sollten sie in Deutschland einen Aufenthaltsstatus als Flüchtling mit allen in der Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Rechten erhalten.

Wünschenswert wäre eine Beteiligung Deutschlands an dem gemeinsamen Europäischen Resettlementprogramm mit jährlichen oder mehrjährigen Kontingenten von Flüchtlingen. Dies schafft Planbarkeit sowohl für die Betroffenen, den UNHCR wie auch die Verwaltung und die Verbände. Jenseits eines solchen Kontingents müsste in besonderen Bedarfssituationen eine Erweiterung der Aufnahmezahlen möglich sein. Neben der Neuansiedlung von Flüchtlingen müssen die Erstaufnahmeländer bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in geeigneter Weise unterstützt werden.

Freiburg, 30. Januar 2012
Deutscher Caritasverband e.V.
Vorstandsbereich Sozial- und Fachpolitik
Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär

Download

Eckpunktepapier zur Position des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement

Hintergründe zum Resettlement nach den Standards des UNHCR. Beschreibung der bisherigen Flüchtlingsaufnahme aus dem Ausland durch Deutschland, Schilderung der aktuellen politischen Entwicklungen sowie eine Bewertung der Neuansiedlung besonders vulnerabler Flüchtlinge durch den Deutschen Caritasverband.

Position des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement

Der Deutsche Caritasverband setzt sich für die Teilnahme Deutschlands an einer regelmäßigen institutionalisierten Neuansiedlung von Flüchtlingen nach den Standards des UNHCR im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Resettlementprogramms ein. Ein solches Resettlementprogramm versteht der Deutsche Caritasverband als zusätzliches Element, das keinen Ersatz für das reguläre Asylverfahren darstellen kann.

Die humanitäre Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien

In der Dokumentation geht es um den Beitrag, den die Verbände der BAGFW in Form von Beratung und Betreuung den in 2009 und 2010 in Deutschland neuangesiedelten irakischen Flüchtlingen geleistet haben. Die Verbände starteten dazu eine Umfrage in ihren Gliederungen zu den im Rahmen der humanitären Aufnahme gewonnenen praktischen Erfahrungen. Daraus ziehen sie Schlussfolgerungen für die weitere Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement).

Links

Copyright: © caritas  2024