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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Maßnahmen

Position zur Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen in der Caritas

Kernaussagen der Position (als PDF-Dokument am Ende der Seite herunterladen)

Die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen ist auch Teil des Selbstverständnisses der Unternehmen der Caritas, das in den Leitlinien für unternehmerisches Handeln der Caritas formuliert wird (Leitlinie 9, veröffentlicht in neue caritas 20/2008).

Damit familienbewusste Arbeitsstrukturen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas etabliert werden, muss sich die erste Führungsebene der Unternehmen und Verbände (Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan) explizit zu dieser Zielsetzung bekennen und ein Maßnahmenpaket beschließen. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, sollte diese Zielsetzung auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit zum Beispiel im jährlichen Geschäftsbericht kommuniziert werden. Die Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen wird damit Bestandteil der an die Träger der Caritas gerichteten Transparenzanforderungen (siehe Transparenzstandards für Caritas und Diakonie, veröffentlicht in neue caritas 21/2010).

Zur Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen ist es unverzichtbar:

  1. Eine Verbands- und Unternehmenskultur ist zu schaffen, die sich glaubwürdig zur Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen bekennt. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass die Familienfreundlichkeit in das Leitbild und die strategischen Ziele integriert wird.
  2. Die Gewährleistung von Familienfreundlichkeit als Führungsaufgabe ist zu etablieren. Dies geschieht durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und die Berücksichtigung des Themas Familienfreundlichkeit in den Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Führungskraft und Mitarbeiter(inne)n.
  3. Ein wirksames und an den Strukturen und Bedürfnissen der eigenen Organisation und ihrer Mitarbeiter(innen) orientiertes Maßnahmenpaket ist zu entwickeln und konsequent umzusetzen. Die jeweiligen Mitarbeitervertretungen sind aktiv in die Ziel- und Maßnahmenentwicklung einzubinden. 
  4. Die Familienfreundlichkeit ist in das Qualitätsmanagement der Organisation zu integrieren und die Option der Zertifizierung als familienfreundliche Organisation zu prüfen.
  5. Die Vereinbarkeit ist auch im Caritas-Tarif zu berücksichtigen. Im Rahmen der Tarifgestaltung durch die Arbeitsrechtliche Kommission kann dies auch in Form einer Öffnungsklausel für die Betriebsparteien geschehen.
  6. Lokale Netzwerke innerhalb der Caritas, der Sozialwirtschaft und darüber hinaus sind zu initiieren, um vom gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu profitieren und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.
  7. Die Umsetzung ist als Aufgabe des Deutschen Caritasverbandes und seiner Gliederungen und Mitglieder zu begreifen. Dazu gehört die regelmäßige Evaluation der Umsetzung.

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Position zur Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen in der Caritas

Damit familienbewusste Arbeitsstrukturen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas etabliert werden, muss sich die erste Führungsebene der Unternehmen und Verbände zu dieser Zielsetzung bekennen und ein Maßnahmenpaket beschließen. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, sollte diese Zielsetzung auch gegenüber der Öffentlichkeit zum Beispiel im jährlichen Geschäftsbericht kommuniziert werden. Die Förderung familienbewusster Arbeitsstrukturen wird damit Bestandteil der an die Träger der Caritas gerichteten Transparenzanforderungen.

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