Position
SGB II
Reformvorschläge für eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen
15.03.2018 // Zwölf Jahre nach Einführung des SGB II sind viele Menschen nach wie vor langfristig von beruflicher und damit auch von sozialer Teilhabe ausgeschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ zeigen der DCV und BAG IDA, wie Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle nachhaltig gefördert werden kann.
Um eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen zu sicher, fordern DCV/BAG IDA
- Soziale Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet sein und als Ziel im SGB II explizit verankert werden:
- Notwendig ist eine längerfristig angelegte Förderung. Das von der neuen Regierung geplante neue Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" ist zu begrüßen.
- Das neue Regelinstrument sollte für Erwerbslose zur Verfügung stehen, die drei bis vier Jahre im Leistungsbezug sind. Wichtig ist auch, dass berufsbezogene Qualifizierung und Betreuung sowie sozialpädagogische Begleitung durch Dritte finanziert wird.
- Die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten sollte freiwillig erfolgen und sanktionsfrei gestaltet sein. Wichtig ist die Wiedereinführung der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für alle SGB II-Leistungsbezieher, da Lücken in der Versicherungsbiographie ein besonderes Altersarmutsrisiko darstellen.
- Eine gemeinsame Umsetzung der Passiv-Aktiv-Transfers von Bund und Ländern muss in dieser Legislaturperiode aufbauend auf Erfahrungen mehrerer Bundesländer erfolgen.
- Notwendig ist eine auskömmliche Finanzierung des Teilhabeinstrumentariums. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 4 Mrd. Euro für aktive Arbeitsmarktförderung müssen sowohl für sozialversicherungspflichtige Maßnahmen als auch für Arbeitsgelegenheiten eingesetzt werden können.
- Notwendig ist eine Überprüfung des Problemdruckindikators.
- Langzeitarbeitslose brauchen Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt 4.0. Finanziert werden müssen Weiterbildung und Umschulungen.