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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

EU

Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Der EU-Talentpool ist als freiwilliges Instrument konzipiert, der Arbeitsuchende aus Drittstaaten mit Wohnsitz außerhalb der Union mit Arbeitgebern in der EU vernetzen soll. Selbst wenn sich ein Mitgliedsstaat am Talentpool beteiligen möchte, bleiben die nationalen Regelungen zur Einwanderung von Arbeitskräften bestehen. In Deutschland dauern Visa- und Verwaltungsverfahren durch die Überlastung der Visastellen und Ausländerbehörden übermäßig lang, u.a. weil sie mit einer ständig komplexer werdenden und häufigen Änderungen unterworfenen Rechtsmaterie konfrontiert sind. Generell sollte deswegen die Möglichkeit genutzt werden, die Verfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.

Neben der Freiwilligkeit des Talentpools kritisiert der Deutsche Caritasverband die restriktive Liste der EU-weiten Mangelberufe. So ist beispielsweise der Beruf der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer nicht als Mangelberuf gelistet, sondern ausschließlich Krankenpflegefachkräfte. Ebenso herrscht im Bereich der unterstützenden Dienstleistungen in der Sozialen Arbeit, wie z.B. in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit, sich in der Gesellschaft zu integrieren, hoher Arbeitskräftemangel. Deswegen sollte zudem der Beruf von Assistent_innen im Bereich der Sozialen Arbeit auf die Liste der EU-weiten Mangelberufe aufgenommen werden.

Die Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.

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Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung eines EU-Talentpools

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