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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Stellungnahme zum zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Der Deutsche Caritasverband teilt die Zielsetzung, die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu fördern und damit zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Mit dem vorgelegten Referentenentwurf und im Besonderen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze kann dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden.

Viele Minijobber, insbesondere Frauen, würden den Tätigkeitsumfang gerne erweitern, werden jedoch aufgrund der hohen Grenzkosten bei Steuer- und Sozialabgaben im Falle einer Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung daran gehindert.

Beachtliche Potenziale, etwa auch zur Beseitigung des Fachkräftemangels bleiben damit ungehoben. Längere Tätigkeiten in Minijobs können zudem zu Dequalifizierung führen. Es bestehen geringe Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten die langfristig, wenn die Minijobs nicht biographisch zeitlich beschränkt ausgeübt werden, zu einem weiter erhöhten Altersarmutsrisiko führen.

Statt der Synchronisierung der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sollte alles unternommen werden, die soziale Absicherung zu verbessern und reguläre Beschäftigung zu fördern. 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Herunterladen.  

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Microsoft Word - 20220205_Caritas_Stellungnahme_geringfügige Beschäftigung_final.docx

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