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Stand: 19.09.2019

Stellungnahme

Grundsicherungssysteme

Stellungnahme zur 2. Verordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen (2. VZVV)

Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis Ende 2022 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Das von der Regierung angekündigte Bürgergeld soll diese Regelungen unabhängig von der Pandemie fortschreiben. Die Caritas fordert einen nahtlosen Übergang. Neben einer vereinfachten Leistungsgewährung muss ein tatsächlicher, niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfeangeboten und zur Beratung wiederhergestellt werden. Die Caritas weist in diesem Zusammenhang auf gravierende Probleme hin und fordert, dass die Jobcenter und Arbeitsagenturen zum Regelbetrieb zurückkehren. Ein persönlicher Kontakt muss immer möglich sein, um Menschen zu beraten und um Dokumente übergeben zu können. Auch die Zuweisung in Arbeitsmarktförderangebote kann sinnvoll nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgen. Unsere Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendreha, der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe und der vom BAMF geförderten Sprachkurse zeigt, dass es immer wieder zu Teilschließungen kommt, weil Maßnahmen aufgrund von Coronaausbrüchen bei Klient_innen abgebrochen werden müssen oder gar nicht angefangen werden können. Deshalb ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes die Verlängerung des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes dringend erforderlich.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten zum Herunterladen.  

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Microsoft Word - 20220207Caritas_Stellungnahme_2 VzVV.docx

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