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Stand: 19.09.2019
  • 6. Juni 2024  - 

    Beginn: 09:30 Uhr
  • 7. Juni 2024

    Ende: 15:15 Uhr

Arbeitsrecht für Leiter/innen caritativer Einrichtungen

Zur Führung von Personal gehört heute unverzichtbar ein arbeitsrechtliches Wissen der Leitungsmitarbeiter, das über allgemeine Grundkenntnisse hinausgeht. Durch eine rechtlich abgesicherte Organisation der Arbeit in den Einrichtungen können Konflikte und Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden. Dabei ist das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahren starken Veränderungsprozessen unterworfen. Sowohl in der Gesetzgebung wie auch in der Rechtsprechung gibt es eine Fülle von Entwicklungen, die in der Praxis kaum noch nachvollzogen werden können.

 

Das Seminar will aktuelle arbeitsrechtliche Themenstellungen aufgreifen und praxisnah vermitteln.

 

Teil I:

Umgang mit kranken Mitarbeitern

Krankheitsbedingte Fehlzeiten verursachen neben den Mehrkosten auch Probleme im betrieblichen Tagesablauf. Häufig ist der Ausfall nicht nachvollziehbar, die Krankmeldungen kommen zu spät.

Erfahren Sie neben den Möglichkeiten und Strategien zur Reduzierung dieser Fehlzeiten auch die arbeitsrechtlichen Reaktionsspielräume der Dienstgeberseite auf krankheitsbedingtes Fehlen bis hin zur krankheitsbedingten Kündigung.

 

Schwerpunkte:

  • Wege zur Reduzierung des Krankenstandes - erste Ideen
  • Krank sein heißt nicht immer, arbeitsunfähig zu sein
  • Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden im Krankheitsfall, Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit, Reaktion bei Verstößen
  • Vorgehen bei Verdacht auf Vortäuschen einer Erkrankung, genesungswidrigem Verhalten
  • Fehlzeitengespräch und Gespräch des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Anforderungen einer wirksamen krankheits-bedingten Kündigung: häufige Kurzerkrankungen, Langzeitkranke
  • Besonderheiten der AVR Caritas, z.B. ordentliche Unkündbarkeit und Handlungsmöglichkeiten

    Teil II

    Fehlverhalten Ihres Personals: Ein Kurzüberblick

    Sie haben immer wieder mit Fehlverhalten Ihrer Beschäftigten zu kämpfen und möchten dies nicht länger hinnehmen bzw. ziehen sogar in Erwägung, sich vom Störenfried zu trennen? Bekommen Sie in kurzer Zeit einen Überblick darüber, wie Sie bei Verhaltensverstößen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter adäquat reagieren, welche praktischen Handlungsschritte sinnvoll sind und welche rechtlichen Voraussetzungen eine Abmahnung bzw. eine verhaltensbedingte Kündigung hat. Die Besonderheiten der AVR Caritas finden Berücksichtigung.

    Schwerpunkte:

  • Durchführung eines Konfliktgesprächs
  • Ermahnung und Abmahnung
  • Möglichkeiten und Grenzen einer verhaltens-bedingten Kündigung: Ein Kurzüberblick

Teil III:

Die Befristung des Dienstverhältnisses

Die Befristung eines Dienstverhältnisses ist beispielsweise aus Finanzierungsgründen oder aufgrund eines Vertretungsbedarfs oft notwendig. Das Teilzeit- und Befristungsrecht birgt jedoch zahlreiche Fallstricke für eine wirksame Befristung des Dienstverhältnisses. Dazu kommen kirchen-arbeitsrechtliche Besonderheiten. Sie erhalten in Teil III das Seminars einen Überblick über das Befristungsrecht und praktische Tipps zum Verfahren und zur Gestaltung der Dienstverträge.

Schwerpunkte:

  • Die sachgrundlose Befristung
  • Befristung aus sachlichem Grund: Die einzelnen Sachgründe des § 14 Abs. 1 TzBfG
  • Sonderfälle, insbesondere Befristung nach dem ÄArbVG (Facharztausbildung) und dem WissZeitVG
  • Kirchenarbeitsrechtliche Besonderheiten, insbesondere zu den Einschränkungen bei Kettenbefristungen und Befristungen ohne Sachgrund
  • Form und Verfahren bei der Befristung und Verlängerung von Dienstverträgen

 

Teil IV

Aktuelles Update Arbeitsrecht (Rechtsprechung und Gesetzgebung)



Zielgruppe

Leiter/innen caritativer Einrichtungen und Dienste, Personalverantwortliche

Max. Teilnehmerzahl

30

Kosten

395,00 €
(inkl. Mwst., Arbeitsunterlagen, Verpflegung und Unterkunft/DZ, zzgl. EZ-Zuschlag 5,00 €)

Referent(in)

Dr.
Tina
Lorenz



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