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Stand: 19.09.2019

Position

§218

Position: Regelung § 218 Abs. 1 StGB und das Diskriminierungsverbot.

Die politische Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im §218 Abs. 1 StGB ist mit dem Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin neu entfacht.

Der Bericht wirft die Frage auf, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach embryo- bzw. fetopathischen Befund "mit dem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG vereinbar ist". Dies gilt auch, aber nicht nur in einer späteren Phase der Schwangerschaft (→ medizinische Indikation) sowie für die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (→ missing women).

In einem Factsheet positioniert sich der Deutsche Caritasverband.

Das Factsheet steht unten zum Download bereit.

Download

Schwangerschaftsabbruch und Diskriminierungsverbot in der Debatte um den §218 Abs. 1 StGB

Aktuell diskutiert die Bundespolitik eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei stellt das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes einen Schlüsselpunkt dar. Das Factsheet erläutert unsere Position.

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