Glossar: Haft
Lebenslänglich
"Lebenslänglich" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "lebenslange Freiheitsstrafe". Darunter ist ein Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit zu verstehen, mindestens aber für 15 Jahre. Der Rest der Strafe kann danach zur Bewährung ausgesetzt werden.