Glossar: Glossar „Stiftungen”
Vermächtnis
Hat der/die Erblasser(in) im Testament ein Vermächtnis für eine bestimmte Person vorgesehen, erhält diese nach seinem/ihrem Tod als Vermächtnisnehmer(in) den benannten Vermögensgegenstand (zum Beispiel ein Möbelstück) oder einen festgelegten Geldbetrag.
Im Gegensatz zum Erbe hat die begünstigte Person nur Anspruch auf das Vermächtnis, ohne Rechte und Pflichten für das Gesamtvermögen zu übernehmen.