Wer kann eine Vermögensauskunft beantragen?
Der Gläubiger beantragt auf der Grundlage einer titulierten Forderung beim Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen (vor dem 1. Januar 2013 die sogenannte Eidesstattliche Versicherung).
Titel sind Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse und notarielle Urkunden oder rechtskräftige Bescheide von Behörden (z. B. der Rückforderungsbescheid von zuviel gezahlten Leistungen).
Aus offenen Rechnungen oder Mahnungen kann nicht vollstreckt werden.